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Tempo-30-Zone Gemeindehausstrasse

Anpassung Strassensignalisation

Schritt 4 von 6
Publikation der Verkehrsanordnung im Kantonsblatt 23.04.2022 - 23.05.2022
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Mitreden, Einfluss nehmen, die Stadt Kriens mitgestalten oder selber aktiv werden. Wir glauben daran, dass jeder Mensch das Recht hat, gehört zu werden und eine aktive Rolle in Entscheidungsprozessen spielen zu können.

Dies ist auf verschiedenste Weise möglich, sei es in Mitwirkungsprojekten zu Planungen, Bauvorhaben oder speziellen Themen, sei es in bestehenden Gremien oder sei es in Form von freiwilliger Mitarbeit im Quartier oder in der Nachbarschaft. Auf unserer Plattform «mitreden-kriens.ch» werden laufende Mitwirkungsprozesse der Stadt Kriens aufgeführt, welche die digitale Teilnahme der Krienserinnen und Krienser an den Projekten fördern soll. Der Grad der Mitwirkung auf der Plattform variiert je nach Prozess: Während einige Prozesse eher informierenden Charakter besitzen und z.B. Anmeldungen zu Workshops über die Plattform zulassen, setzen sich andere Prozesse intensiv mit der digitalen und realen Welt auseinander, und sammeln z.B. Ideen oder Inputs direkt über die Plattform. Damit wird eine raum- und zeitunabhängige Mitwirkung ermöglicht.

Wir freuen uns, dass Sie mitreden wollen!

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Zum ersten Mal verwendet das für Verkehrsmassnahmen zuständige Departement Bau- und Umwelt ein digital gestütztes Werkzeug für die projektspezifische Vernehmlassung durch die Anwohner:innen der nördlichen Gemeindehausstrasse.

Von den unterschiedlichen Beteiligungsmöglichkeiten, welche auf der Startseite aufgelistet sind, handelt es sich hier um einen Rückmeldungsprozess. Sie können in diesem Prozess zwar nicht die Massnahmen aktiv durch einen Workshop oder eine Diskussionsrunde mit unseren Verkehrsplaner:innen ausarbeiten, aber Sie erhalten auf diesem Weg die Möglichkeit die vorgesehenen Massnahmen zu kommentieren. Diese Rückmeldungen dienen den Verkehrsplaner:innen zur Verbesserung des folgenden Projekts und zur Einbindung in mögliche weitere Projekte rund um die Tempo-30-Zone.

Diese Beteiligungsmöglichkeit, durch das Kommentieren der geplanten Massnahmen, beschränkt sich auf die Ausarbeitung der Tempo-30-Zone an der nördlichen Gemeindehausstrasse. Die Vernehmlasung bei der zuständigen kantonalen Dienststelle für Verkehr und Infrastruktur (vif) dauert von Dezember 2021 bis ca. Februar 2022. Massnahmen können in der Folge dieser Vernehmlassung noch ändern.

Anschliessend wird die Verkehrsanordnung (= geplante Signalisierung und Markierung) im Kantonsblatt publiziert. Dagegen können Berechtigte eine Beschwerde erheben.


Dieser Prozess gehört zu Mobilität