Räumliches Entwicklungskonzept (REK) der Stadt Kriens
#KriensFindetStadt Öffentliche Mitwirkung vom 11. Januar bis am 04. März 2024
Prozessschritte
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101/05/2022 - 09/01/2024
Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wird in Phase 1 ein Räumliches Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet. Das REK bildet die Grundlage für die planungsrechtliche Umsetzung in der 2. Phase der Ortsplanungsrevision.
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210/01/2024 - 11/01/2024
Informationsanlass
Vor dem Start zur öffentlichen Mitwirkung wird der Krienser Bevölkerung an einem öffentlichen Informationsanlass das Räumliche Entwicklungskonzept vorgestellt und über das Mitwirkungsverfahren orientiert.
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311/01/2024 - 04/03/2024
Öffentliche Mitwirkung
Während rund zwei Monaten hat die Krienser Bevölkerung die Möglichkeit, sich zum Räumlichen Entwicklungskonzept zu äussern. Die öffentliche Mitwirkung findet vom 11. Januar bis am 04. März 2024 statt.
Wir freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen!
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405/03/2024 - 31/05/2024
Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts
Basierend auf den Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung wird das Räumliche Entwicklungskonzept überarbeitet.
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501/06/2024 - 30/06/2024
Verabschiedung des Räumlichen Entwicklungskonzepts durch den Stadtrat
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601/08/2024 - 31/08/2024
Veröffentlichung Mitwirkungsbericht
Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung werden in einem Mitwirkungsbericht dokumentiert und kommentiert. Der Bericht wird nach der Verabschiedung des Räumlichen Entwicklungskonzepts durch den Stadtrat auf der Partizipationsplattform mitreden-kriens.ch sowie auf der Projektwebseite kriens.ch/findetstadt veröffentlicht.
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726/09/2024 - 27/09/2024
Kenntnisnahme des Räumlichen Entwicklungskonzepts durch den Einwohnerrat
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801/10/2024 - 31/12/2026
Beginn Phase 2 der Ortsplanungsrevision
Nach dem Abschluss der ersten Phase der Ortsplanungsrevision startet die Phase 2. In der 2. Phase findet die planungsrechtliche Umsetzung statt. Dabei werden die Inhalte des REK allgemeinverbindlich und parzellenscharf festgelegt. Die entsprechenden Planungsinstrumente werden dem Einwohnerrat zur Verabschiedung vorgelegt.