Stadtstrategie Kriens
Öffentliche Vernehmlassung zur Stadtstrategie Kriens
Über diesen Prozess
Vernehmlassung zur Stadtstrategie
Die Stadtstrategie muss gemäss dem Gemeindegesetz des Kantons Luzern zu Beginn jeder Legislatur überarbeitet bzw. erstellt werden. Die Stadtstrategie genehmigt der Einwohnerrat. Bevor sie ihm jedoch in der finalen Version vorgelegt wird, hat der Stadtrat beschlossen, den Entwurf im Sinne des Miteinbezugs sowie der breiten Abstützung in die Vernehmlassung zu geben. Die Bevölkerung wird eingeladen, zum Strategieentwurf mittels Fragebogen Stellung zu nehmen.
Im Jahr 2018 traten im Kanton Luzern das revidierte Gemeindegesetz und das neue Finanzhaushaltsgesetz für Gemeinden in Kraft. Sie beinhalteten unter anderem die Neustrukturierung der Führungsinstrumente der Gemeinden, mit welcher die Durchgängigkeit der Instrumente erreicht werden sollte (vgl. Abbildung). Die Gemeindestrategie, in Kriens die Stadtstrategie, und das Legislaturprogramm müssen gestützt auf diese rechtlichen Grundlagen zu Beginn jeder Legislatur überarbeitet bzw. erstellt werden.
Der Stadtrat hat im Sinne einer weitsichtigen strategischen Planung bereits die Eckpfeiler und die strategische Richtung überprüft. Die Stadtstrategie der Stadt Kriens wurde seitens Stadtrat überarbeitet. Bei der Überprüfung standen Themen der Ökologie, der Digitalisierung, des gesellschaftlichen Wandels, der Urbanisierung und des umsichtigen Umgangs mit den Finanzen im Vordergrund.
Die Stadtstrategie genehmigt der Einwohnerrat. Bevor sie ihm jedoch in der finalen Version vorgelegt wird, hat der Stadtrat beschlossen, den Entwurf im Sinne des Miteinbezugs sowie der breiten Abstützung in die Vernehmlassung zu geben. Die Bevölkerung wird eingeladen, zum Strategieentwurf mittels Fragebogen Stellung zu nehmen.
Der Entwurf der Stadtstrategie umfasst einen übergeordneten Claim "Stadtleben am Pilatus" sowie vier Visionen mit je drei strategischen Leitsätzen.
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