Teilprojekt 3: Stromgemeinschaften
Perspektiven der gemeinschaftlichen Stromproduktion und -nutzung
Einladung zum Quartieranlass am Samstag, 12. April 2025
Am 12. April 2025 findet ein Quartieranlass für die gesamte Quartierbevölkerung statt. Im Rahmen des Quartieranlasses werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie, die Möglichkeiten zur Bildung von Stromgemeinschaften, sowie der Leitfaden zur Planung von Luft-Wasser-Wärmepumpen vorgestellt. Alle Bewohnerinnen und Bewohner der Kuonimatt sind herzlich eingeladen. Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.
Über diesen Prozess
Dieser Prozess gehört zu Energie Kuonimatt + Wegmatt
Die Bildung von Stromgemeinschaften (ZEV, vZEV oder LEG) ist im ganzen Quartier denkbar und wird im Projekt mit Ihnen zusammen angeschaut. Die Teilgebiete Wegmatt und Primelweg dienen dabei als Pilotprojekte. In diesen Teilgebieten werden zunächst die Möglichkeiten einer Stromgemeinschaft geprüft, bevor die gewonnenen Erkenntnisse auf das gesamte Quartier übertragen werden.
Potenzial für Stromgemeinschaften in Prüfung
Derzeit finden in den Teilgebieten Wegmatt und rund um den Primelweg detaillierte Abklärungen zur Bildung von Stromgemeinschaften statt, um das Potenzial gemeinsamer Stromproduktion und -nutzung zu ermitteln. Basierend auf diesen Abklärungen werden das Potenzial von Stromgemeinschaften für das gesamte Quartier geprüft und Umsetzungsvarianten zusammen mit den Bewohnenden des Quartiers erarbeitet.
Für das Teilgebiet Wegmatt wurde am 3. Dezember 2024 ein Workshop mit der Quartierbevölkerung durchgeführt. Die Koordination und Kommunikation im Rahmen dieses Teilprojektes erfolgen durch die Gemeinde Horw.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Bildung von Stromgemeinschaften bildet das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung, das von der Schweizer Bevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen wurde. Der Bundesrat hat kürzlich die Umsetzung der neuen Regelungen in verschiedenen Verordnungen präzisiert. Die Gesetzesänderungen treten gestaffelt in Kraft, wobei das erste Paket der neuen Regelungen bereits am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Damit ändern sich die Rahmenbedingungen für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV), wobei neu auch virtuelle Zusammenschlüsse (vZEV) zugelassen sind. Diese Neuerungen werden in die weiteren Machbarkeitsabklärungen einbezogen.
Hauptbild: Gestaltung durch Freepik
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