Energie Kuonimatt Teilprojekt 3: Stromgemeinschaften
Perspektiven der gemeinschaftlichen Stromproduktion und -nutzung
Wie kann ich mitreden?
Mitreden, Einfluss nehmen, die Stadt Kriens mitgestalten oder selbst aktiv werden. Der Stadtrat Kriens ist überzeugt, dass der Einbezug möglichst vieler Akteure die Ergebnisse und Entscheidungen besser macht. Reden Sie mit!
Dies ist auf verschiedenste Weise möglich, sei es in Mitwirkungsprojekten zu Planungen, Bauvorhaben oder speziellen Themen, sei es in bestehenden Gremien oder sei es in Form von freiwilliger Mitarbeit im Quartier oder in der Nachbarschaft. Auf unserer Plattform «mitreden-kriens.ch (Externer Link) (Externer Link)» werden laufende Mitwirkungsprozesse der Stadt Kriens aufgeführt, welche die digitale Teilnahme der Krienserinnen und Krienser an den Projekten fördern soll. Der Grad der Mitwirkung auf der Plattform variiert je nach Prozess: Während einige Prozesse eher informierenden Charakter besitzen und z. B. Anmeldungen zu Workshops über die Plattform zulassen, setzen sich andere Prozesse intensiv mit der realen und digitalen Welt auseinander, und sammeln z. B. Ideen oder Inputs direkt über die Plattform. Damit ermöglicht Ihnen die Stadt eine raum- und zeitunabhängige Mitwirkung. Wir freuen uns, dass Sie mitreden wollen!
Einladung zum Quartieranlass am Samstag, 12. April 2025
Am 12. April 2025 findet ein Quartieranlass für die gesamte Quartierbevölkerung statt. Dabei werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der Teilprojekte vorgestellt, einschliesslich Erfahrungsberichten, Möglichkeiten zur Bildung von Stromgemeinschaften (vZEV und LEG) sowie des Leitfadens zur Planung von Luft-Wasser-Wärmepumpen. Alle Bewohnerinnen und Bewohner der Kuonimatt sind herzlich eingeladen. Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier (Externer Link).
Über diesen Prozess
Dieser Prozess gehört zu Energie Kuonimatt + Wegmatt
Die Bildung von Stromgemeinschaften (ZEV, vZEV oder LEG) ist im ganzen Quartier denkbar und wird im Projekt mit Ihnen zusammen angeschaut. Die Teilgebiete Wegmatt und Primelweg dienen dabei als Pilotprojekte. In diesen Teilgebieten werden zunächst die Möglichkeiten einer Stromgemeinschaft geprüft, bevor die gewonnenen Erkenntnisse auf das gesamte Quartier übertragen werden.
Potenzial für Stromgemeinschaften in Prüfung
Derzeit finden in den Teilgebieten Wegmatt und rund um den Primelweg detaillierte Abklärungen zur Bildung von Stromgemeinschaften statt, um das Potenzial gemeinsamer Stromproduktion und -nutzung zu ermitteln. Basierend auf diesen Abklärungen werden das Potenzial von Stromgemeinschaften für das gesamte Quartier geprüft und Umsetzungsvarianten zusammen mit den Bewohnenden des Quartiers erarbeitet.
Für das Teilgebiet Wegmatt wurde am 3. Dezember 2024 ein Workshop mit der Quartierbevölkerung durchgeführt. Die Koordination und Kommunikation im Rahmen dieses Teilprojektes erfolgen durch die Gemeinde Horw.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Bildung von Stromgemeinschaften bildet das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung, das von der Schweizer Bevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen wurde. Der Bundesrat hat kürzlich die Umsetzung der neuen Regelungen in verschiedenen Verordnungen präzisiert. Die Gesetzesänderungen treten gestaffelt in Kraft, wobei das erste Paket der neuen Regelungen bereits am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Damit ändern sich die Rahmenbedingungen für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV), wobei neu auch virtuelle Zusammenschlüsse (vZEV) zugelassen sind. Diese Neuerungen werden in die weiteren Machbarkeitsabklärungen einbezogen.
Hauptbild: Gestaltung durch Freepik (Externer Link)
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